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   KG, 27.06.2008 - 6 U 195/07   

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https://dejure.org/2008,10045
KG, 27.06.2008 - 6 U 195/07 (https://dejure.org/2008,10045)
KG, Entscheidung vom 27.06.2008 - 6 U 195/07 (https://dejure.org/2008,10045)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 6 U 195/07 (https://dejure.org/2008,10045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Versicherungsagenten zur Umsetzung einer vom Versicherungsnehmer gewünschten Änderung des Tarifs in einem bestehenden Versicherungsverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Umfang der Pflichten des Versicherungsagenten bei gewünschter Tarifänderung bei bestehendem Versicherungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88

    Verkehrsunfall in Nord-Zypern

    Auszug aus KG, 27.06.2008 - 6 U 195/07
    Werden vertragliche Nebenpflichten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder - bei einem bestehenden Vertragsverhältnis- im Rahmen angestrebter Vertragsänderungen verletzt und hat diese Pflichtverletzung zur Folge, dass der Vertrag bzw. die Vertragsänderung scheitert, so kann der Geschädigte im Wege des Schadenersatzes die angestrebte vertragliche Leistung verlangen, so als wenn die vertragliche Regelung zustande gekommen wäre (BGH VersR 1987, 147, juris-rz. 16; BGH VersR 1989, 948, juris-rz. 17 m.w.N. der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung; OLG Hamm Versr 1991, 914).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 42/80

    Revisionsgrund - Aktenwidrigkeit - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus KG, 27.06.2008 - 6 U 195/07
    Wendet sich der Versicherungsnehmer mit einem Änderungswunsch -wie hier der Verringerung der Versicherungsprämien- an den Versicherungsagenten, ist jener demzufolge zur Beratung über bestehende Tarifalternativen aus dem Angebot des Versicherers verpflichtet (vgl. zu einer ähnlichen Problematik BGH VersR 1981, 621 - dort hatte der BGH den Versicherer bzw. die für ihn handelnden Personen aufgrund des versicherungsrechtlichen Treueverhältnisses für verpflichtet erachtet, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass der Verzicht auf bestimmte gefahrerhöhende Handlungen eine ganz erhebliche Prämienreduzierung zur Folge hätte).
  • BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 32/85

    Pflicht des Außendienstmitarbeiters bei Kenntnis von der beabsichtigten Verlegung

    Auszug aus KG, 27.06.2008 - 6 U 195/07
    Werden vertragliche Nebenpflichten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder - bei einem bestehenden Vertragsverhältnis- im Rahmen angestrebter Vertragsänderungen verletzt und hat diese Pflichtverletzung zur Folge, dass der Vertrag bzw. die Vertragsänderung scheitert, so kann der Geschädigte im Wege des Schadenersatzes die angestrebte vertragliche Leistung verlangen, so als wenn die vertragliche Regelung zustande gekommen wäre (BGH VersR 1987, 147, juris-rz. 16; BGH VersR 1989, 948, juris-rz. 17 m.w.N. der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung; OLG Hamm Versr 1991, 914).
  • OLG Hamm, 24.10.1990 - 20 U 294/89

    Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Culpa in contrahendo;

    Auszug aus KG, 27.06.2008 - 6 U 195/07
    Werden vertragliche Nebenpflichten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder - bei einem bestehenden Vertragsverhältnis- im Rahmen angestrebter Vertragsänderungen verletzt und hat diese Pflichtverletzung zur Folge, dass der Vertrag bzw. die Vertragsänderung scheitert, so kann der Geschädigte im Wege des Schadenersatzes die angestrebte vertragliche Leistung verlangen, so als wenn die vertragliche Regelung zustande gekommen wäre (BGH VersR 1987, 147, juris-rz. 16; BGH VersR 1989, 948, juris-rz. 17 m.w.N. der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung; OLG Hamm Versr 1991, 914).
  • OLG Braunschweig, 02.09.2019 - 11 U 103/18

    Kündigung eines Versicherungsvertrages; Fehlende Kündigungsbestätigung; Keine

    Er verpflichtet zur Rücksichtnahme auf die Belange des Versicherungsnehmers dort, wo die Gefahr besteht, dass dieser aufgrund seiner mangelnden Vertrautheit mit der Materie den Versicherungsschutz verliert oder andere Nachteile erleidet (BGH, Urteil vom 08. Mai 1967 - II ZR 17/65 -, BGHZ 48, 7-11, Rn. 10; KG, Urteil vom 27. Juni 2008 - 6 U 195/07 -, juris, Rn. 9; Armbrüster in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 6 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 28.06.2019 - 20 U 70/19

    Ansprüche aus einem Rentenversicherungsvertrag

    Vielmehr wäre sie so zu stellen, wie sie bei Abschluss des günstigeren Vertrages gestanden hätte (vgl. z.B. KG Berlin VersR 2009, 343).
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